Allgemeine Geschäftsbedingungen
Buchungen sind möglichst langfristig vorzunehmen. Detailabsprachen sind bitte mindestens 14 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung mit Herrn Lothar Stutz persönlich zu treffen. Buchungen können nur mit dem Veranstalter abgeschlossen werden und können nicht über Dritte erfolgen.
Veranstaltungsanfragen per Telefon / Fax oder über meine HP sind keine verbindlichen Buchungen bzw. Verträge und sind somit unverbindlich.
Sollten es bei Veranstaltungsanfragen über das Internet zum Austausch von Kundendaten ( z.B. Namen, Tel., Nr., Email, Adresse ) kommen, werden diese ausschließlich zur Nutzung von eventueller Geschäftsbeziehung genutzt.
Für öffentliche Veranstaltungen ist auf Grund der GEMA - Bestimmungen der Abschluss eines schriftlichen Vertrages erforderlich. Herr Lothar Stutz führt keine Gebühren an die GEMA ab!
Bei Buchungen mit festem Programm für Themenveranstaltungen können Änderungen an dem Programm nur 14 Tage vor der Veranstaltung vorgenommen werden.
Die Stornierung von Buchungen / Verträge kann nur 14 Tage vor der Veranstaltung vorgenommen werden.
Beim Ausfall des DJ durch Krankheit oder aus technischen Gründen verpflichtet sich Herr Lothar Stutz einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Dies kann er jedoch nicht garantieren.
Beim Ausfall bzw. den Abbruch einer Veranstaltung wegen Witterung oder anderen nicht
vom DJ verschuldeten Umständen sind 50% der vereinbarten Gage vom Veranstalter zu zahlen.
Dies jedoch nur wenn die „Discothek Romantik“ bereits spielbereit aufgebaut hat.
Sollte sich der Veranstalter vor dem Aufbau der Technik für eine Absage der Veranstaltung entscheiden, sind nur die Fahrkosten zu zahlen.
Das mit den Veranstalter vereinbarte Honorar ist direkt nach der Veranstaltung vor Ort und in bar auszuzahlen.
Bei Schäden an der eingesetzten Technik, die grob oder fahrlässig durch den Veranstalter oder den Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sollte der Veranstalter der Discothek einen Bereich zum Aufbau zu weisen, der eindeutig als Fluchtweg ausgewiesen ist, hat der DJ das Recht den Aufbau zu verweigern.
Sollte sich daraus ein Ausfall der Veranstaltung ergeben bzw. sich der Beginn der Veranstaltung verzögern, ist trotzdem die vereinbarte Gage zu zahlen.
Der Gerichtsstand ist Schwarzenbeck
Lauenburg,02.01.2007